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Aeroclub Aviators e.V.

 
 
 

Mittlerweile ist selbst der Autor überrascht, wieviele gute Aufnahmen in Pütnitz entstanden sind. Nicht, dass die anderen Veranstaltungen keine sehenswerten Bilder versprechen, doch sind hier aussergewöhnlich viele stimmungsvolle Panoramen entstanden. Wir sind wieder im Jahr 2015 und der Abend beginnt. Dieses Jahr hat sich die D-FOND mit der historischen Kennung DDR-SKD zu unserer Annuschka gesellt.

„Moment mal!“, wird jetzt der eine oder andere zu recht einwenden: Zwei Kennzeichen auf einem Flugzeug? Das geht doch garnicht! Grundsätzlich ist das natürlich korrekt. Doch es ergibt sich eine kleine Möglichkeit, sofern es sich um ein historisches Flugzeug handelt. Hier ist den zulassenden Behörden ein wenig Spielraum an die Hand gegeben worden um das historische Lack- und Erscheinungsbild zu erhalten. Ein berühmtes Beispiel war die Junkers JU-52/3m der Lufthansa Berlin Stiftung, welche das historische Kennzeichen D-AQUI stolz zur Schau trug. Tatsächlich war sie bis zu ihrer bedauernswerten Ausserdienststellung unter der Registrierung D-CDLH in der Braunschweiger „Rolle“ zugelassen.

Voraussetzungen dafür sind ein Gutachten, welches das betreffende Flugzeug beschreibt (Hersteller, Typ und das betroffene Flugzeug) und dass das Flugzeug auch weiterhin in der Öffentlichkeit gezeigt wird, womit ein öffentliches Interesse zum Erhalt des Erscheinungsbildes begründet wird. Mit diesem Gutachten kann dann ein Ausnahmeantrag gestellt werden, der diese „Doppelkennzeichnung“ ermöglicht.

Übrigens: Auch unsere Annuschka trägt noch Teile ihres historischen Kennzeichens: DDR-WJH. Nach der Wiedervereinigung wurden die staatlichen Flugzeuge der DDR auf den Bund übertragen und von ihm veräussert. Ihnen wurde, so möglich, die neue D-Registrierung mit der entsprechenden Klasse zugeteilt. Im Falle der AN-2 das F, welches einmotorige Flugzeuge in der Gewichtsklasse von 2000 – 5700kg maximalen Abfluggewichtes beschreibt.

Und die ehemaligen Flugzeuge der DDR sind zudem noch etwas Besonders. Um es oberflächlich und kurz zu erklären: Die AN-2, ebenso wie nahezu alle historischen Ostblockflugzeuge, sind nicht nach den FAR oder EASA-Regularien zertifiziert. Das macht zumindest in Deutschland eine Neuregistrierung mit D-Kennzeichen nahezu unmöglich. Die Flugzeuge, welche jedoch aus der Masse der DDR in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland übergegangen sind, genießen einen Bestandsschutz. Sie wurden mit D-Kennzeichen zugelassen und sind somit eine kleine Spezialität, quasi Ostblock-Einhörner. Wird ein solches Flugzeug verschrottet, wächst z.B. keine neue deutschregistrierte AN-2 mehr nach. Selbiges gilt z.B. für YAK-52, PZL Wilga und so weiter. Möchte ein deutscher Pilot ein solches Flugzeug fliegen und besitzen, wird er es in der Regel im Ausland registrieren müssen, wo eine EASA oder FAR Zulassung nicht nötig ist. Eine Überführung in das deutsche Register ist kaum machbar. Oft (aber nicht immer) geht damit auch eine notwendige zusätzliche Umschreibung der Pilotenlizenz auf das entsprechende ausländische nationale Register einher. Auch die Wartung ist aufwändig, da häufig nur Betriebe das Flugzeug warten dürfen, welche in dem Land zugelassen sind, in dem auch das Flugzeug registriert ist.

Somit sind viele Ostblockflugzeuge, welche heute in Deutschland fliegen, in Ländern wie Litauen, Estland, Polen oder auch der Ukraine zugelassen. Dort haben diese Flugzeuge eine lange, traditionsbehaftete Historie und waren in der Regel ohnehin bereits dort zertifiziert.

Manche europäische Entscheidungen muss man nicht verstehen. Im Bezug auf die Luftfahrt hat Europa noch einen langen Weg vor sich, der von vielen nationalen Interessen gesäumt und manchmal steiniger als unbedingt nötig ist. Aber wir lassen uns nicht unterkriegen und halten unsere schönen Flugzeuge für euch und uns am Himmel.

Eure An-2 Crew

Termine 2024

Psssst……Annuschka schläft noch. Wir sagen euch im Frühjahr 2024 wo ihr mit uns fliegen könnt.

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19306 Neustadt-Glewe

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